Werden Sie von einer TÜV ausgebildeten und geprüften Fachkraft mit 5-jähriger Berufserfahrung beraten.
Um die Anforderungen gem. ASchG sowie AStVO in Bezug auf Brandschutz zu optimieren sind folgende Punkte in der brandschutztechnischen Betreuung vorgesehen:
- Branschutzbegehungen
- Überprüfung der Notbeleuchtung mit Funktionsprüfung
- Funktionsprüfung der Brandschutztüren
- Mitarbeiterunterweisung
- Brandschutzplanerstellung
- Brandschutzplan Aktualisierung bei Beistellung des Gebäudeplanes (TIF)
- Unterstützung bei den Räumungs- oder Evakuierungsübungen sowie Erstellung des Notfallplanes
- Beratung der Geschäftsleitung
- Erstellung der Brandschutzordnung
- Ausbildung der Brandschutzwarte
- Schulung der Mitarbeiter - Verhalten im Brandfall
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen
- Bericht an die Geschäftsleitung
Mit diesen Leistungen werden die gesetzlichen Bestimmungen des Brandschutzbeauftragten gemäß AStV und TRVB 0 119 erfüllt.