Werden Sie von einer TÜV ausgebildeten und geprüften Fachkraft mit 5-jähriger Berufserfahrung beraten.

Um die Anforderungen gem. ASchG sowie AStVO in Bezug auf Brandschutz zu optimieren sind folgende Punkte in der brandschutztechnischen Betreuung vorgesehen:

  • Branschutzbegehungen
  • Überprüfung der Notbeleuchtung mit Funktionsprüfung
  • Funktionsprüfung der Brandschutztüren
  • Mitarbeiterunterweisung
  • Brandschutzplanerstellung
  • Brandschutzplan Aktualisierung bei Beistellung des Gebäudeplanes (TIF)
  • Unterstützung bei den Räumungs- oder Evakuierungsübungen sowie Erstellung des Notfallplanes
  • Beratung der Geschäftsleitung
  • Erstellung der Brandschutzordnung
  • Ausbildung der Brandschutzwarte
  • Schulung der Mitarbeiter - Verhalten im Brandfall
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen
  • Bericht an die Geschäftsleitung

 
Mit diesen Leistungen werden die gesetzlichen Bestimmungen des Brandschutzbeauftragten gemäß AStV und TRVB 0 119 erfüllt.