Werden Sie von einer TÜV ausgebildeten und geprüften Fachkraft mit nunmehr 9-jähriger Berufserfahrung beraten

Die optimale Rechtsicherheit im Bereich Arbeitnehmerschutz für die Geschäftsleitung erlangen Sie, wenn Sie folgende Punkte in der sicherheitstechnischen Betreuung berücksichtigen da sie vorgeschrieben und notwendig sind:

Arbeitsanweisungen - sofern nicht schon aus Qualitätsnormen verfügbar, wenn vorhanden auf deren Arbeits- und Sicherheitstechnische Vorgaben prüfen

Überprüfung der gesetzl. Vorschriften d.s. Arbeitssicherheitkontrollen und deren Protokollierung, usw.

Evaluierung gem. ASchG - Überprüfung ev. Anpassung der Ermittlung (neue wie VEXAT, VOLV, REACh, etc.) werden in der Evaluierung festgehalten.

Schulungsunterlagen - Für alle AN gem §14 ASchG zum richtigen/sicheren verhalten am Arbeitsplatz
Durchführung der Schulung

SiGuDok - Anlegen eines Sicherheits - u. Gesundheitschutzordners lt. ASchG
Sicherheitstechnische Beratung